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Homeoffice Steuer - ein Überblick über dieses topaktuelle Thema

Jedes Jahr wieder wird die Steuererklärung fällig. Durch vermehrtes Arbeiten von zu Hause fragen sich Steuerzahler nun berechtigterweise was hier beachtet werden muss.

Inhalt

  1. Homeoffice und Steuer - Vorteil oder Nachteil?
  2. Arbeiten im Homeoffice - Steuer allgemein
  3. Rechenarbeit für Arbeitnehmer - Homeoffice und Steuer
  4. Gegenüberstellung - Homeoffice, Steuer und Unkosten
  5. Aus Arbeitgebersicht - Homeoffice und Steuer
  6. Coworking Spaces und Office Spaces - sinnvolle Alternativen
  7. Variabel und unkompliziert - Büroflächen mieten
  8. Flexible Konditionen - Büroflächen mieten
  9. Homeoffice Steuer - Fazit
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Homeoffice und Steuer - Vorteil oder Nachteil?

Vorab die gute Nachricht: Wer seine Steuererklärung für 2020 und 2021 noch nicht abgegeben hat, profitiert erstmals von einer Pauschale für die Verlagerung des Arbeitsplatzes in den privaten Bereich in Höhe von 600 Euro. Die Kosten, die durch ein eigenes Arbeitszimmer entstehen können, sind damit jedoch nur selten abgedeckt. Das Arbeitszimmer zu Hause wiederum unterliegt strengen Regelungen. Wer sie nicht erfüllt, geht hier leer aus, denn er kann sein Homeoffice von der Steuer nicht in Abzug bringen. Eine Alternative für Arbeitnehmer könnten eigene Büroräume sein, die der Arbeitgeber extern für sie anmietet. Die Office- oder Coworking Spaces von Design Offices sind ideal, um kleinen Gruppen separates Arbeiten zu ermöglichen, Kunden in geschützter Atmosphäre zu empfangen oder Arbeitswege einzusparen.

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Arbeiten im Homeoffice - Steuer allgemein

Das Finanzamt kennt bei der Tätigkeit von zu Hause aus unterschiedliche Einteilungen. Im Hinblick auf Covid-19 wurde präferiert, dass Arbeitnehmer nach Möglichkeit in den eigenen vier Wänden ihrer Tätigkeit nachkommen. Damit die dadurch entstehenden Unkosten - wie Strom, Heizung und Wasser - abgefedert werden, war für die Jahre 2020 und 2021 erstmals möglich, einen Pauschbetrag in Höhe von 600 Euro bei der Steuer geltend zu machen. Vorteil dieser Regelung ist, dass kein eigener Arbeitsplatz eingerichtet sein muss, um ein Homeoffice von der Steuer abzusetzen. Wer vom Sofa aus mit dem Laptop arbeiten kann, kommt ebenfalls in den Genuss des Pauschbetrages. Er kann bei der Steuer für das Homeoffice 600 Euro Einkommen abziehen lassen.

Haben Sie zu Hause ein eigenes Arbeitszimmer, gelten je nach dort verbrachter Arbeitszeit unterschiedliche Regelungen, die es Ihnen ermöglichen, für das Homeoffice Steuer abzusetzen. Wer seltener in der Firma als im Homeoffice ist, zahlt Steuer in einem geringeren Umfang. Er darf sämtliche anfallenden Kosten wie Mietanteil, Heizung und andere Nebenkosten für das Homeoffice steuerlich absetzen, und zwar in voller Höhe. Damit dieses Homeoffice bei der Steuer anerkannt wird, darf der Raum nur für diese eine Tätigkeit oder berufliche Weiterbildung genutzt werden. Für das Homeoffice kann die Steuer auch für bestimmte Zeiträume in voller Höhe in Ansatz gebracht werden, in denen der Schwerpunkt der beruflichen Tätigkeit zu Hause stattfindet. Dies muss also nicht unbedingt das ganze Jahr der Fall sein, auch wochen- und monatsweise Tätigkeit zu Hause bringt mit sich, dass im Homeoffice die Steuer entsprechend Berücksichtigung findet.

Wer in anderen Monaten überwiegend im Betrieb arbeitet, kommt für diese Zeit in den Genuss einer Pauschale, mit der er durch das Homeoffice die Steuer reduzieren kann. Damit Ihre Mitarbeiter die Tätigkeit in den eigenen vier Wänden von der Steuer absetzen können, muss die Arbeitszeit zu Hause betrieblich angeordnet sein. Denkbar wäre dies etwa wegen Einhaltung von Infektionsschutzmaßnahmen. Auch wenn aus bestimmten Gründen der Arbeitsplatz im Betrieb für diese Tage nicht zur Verfügung steht, wird durch den Pauschbetrag für das Homeoffice die Steuer ermäßigt, sofern der Nachweis der Notwendigkeit erbracht werden kann. Leer geht in Sachen Homeoffice und Steuer aus, wer auf eigenen Wunsch zu Hause bleibt und somit nichts davon erfüllt, was die Steuer durch ein Homeoffice ermäßigen könnte.

 

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Rechenarbeit für Arbeitnehmer - Homeoffice und Steuer

Um mit dem Homeoffice die Steuer zu verringern, müssen die entstehenden Kosten berechnet und unter Umständen Nachweise geführt werden. Als Arbeitnehmer sollten Sie davon ausgehen, dass das Finanzamt Ihre Angaben überprüft und die Ausgaben für das Homeoffice bei der Steuer nur berücksichtigt, wenn die Voraussetzungen voll und ganz erfüllt sind. So muss zum Beispiel ganz klar erkenntlich sein, dass ein Arbeitszimmer wirklich nur dem Arbeiten dienen kann. Wer einen Raum als Homeoffice bei der Steuer geltend machen möchte, darf darin keine Einrichtungsgegenstände wie Klappbetten oder Nachtschränke haben. Das Finanzamt hat das Recht, bereits bei geringfügiger anderer Nutzung Aufwendungen zu streichen. Der Bundesfinanzhof ging in Urteil davon aus, dass bereits bei 10 % anderer Nutzung der Anspruch auf Anerkennung des Homeoffice bei der Steuer erlischt.

 

Wenn Sie mit dem Homeoffice Ihre Steuer senken möchten, dürfen Sie anteilig Miete, Heizung, Nebenkosten (laut Abrechnung) grundsätzlich ansetzen. Um den absetzbaren Betrag zu ermitteln, stellen Sie die Fläche des Arbeitszimmers der Gesamtquadratmeterzahl gegenüber. Macht das Arbeitszimmer 20 % der Gesamtwohnfläche aus, können Sie von allen entsprechenden Aufwendungen 20 % für das Homeoffice bei der Steuer geltend machen. Beträgt also die Kaltmiete für Ihre Wohnung 1200 Euro, können Sie 200 Euro für das Homeoffice bei der Steuer in Ansatz bringen.

Nun erfolgt ein weiterer Rechenschritt: Sind die tatsächlichen, von Ihnen errechneten Ausgaben geringer als die pauschalen Werbungskosten, lohnt sich vermutlich der Ansatz in der Steuererklärung nicht. Es ist immer von Vorteil, im individuellen Fall einen Steuerberater zu konsultieren, wenn Sie Ihr Homeoffice bei der Steuer geltend machen wollen. Er errechnet für Sie persönlich, mit welchem steuerlichen Ansatz Sie am Ende für Ihr Homeoffice bei der Steuer sparen und welches Modell aktuell eher ungünstig ist. Mit diesen Zahlen können Sie die weiteren Jahre selbst rechnen, wenn Sie Ihr Homeoffice von der Steuer absetzen wollen. Dies gilt allerdings nur, solange sich an den steuerlichen Bestimmungen nichts ändert. Die Kosten für einen Steuerberater können Sie zusammen mit den Kosten für das Homeoffice bei der Steuer geltend machen.

 

Gegenüberstellung - Homeoffice, Steuer und Unkosten

Den Betrag für das Homeoffice bei der Steuer abzusetzen bedeutet allerdings nicht, dass dieser Freibetrag erstattet wird. Er wird von den Jahres Einkünften abgezogen, sodass lediglich durch das Homeoffice weniger Steuer anfällt. Dies wird in der Diskussion unter Laien gern übersehen. Statt einem Jahreseinkommen von 40.000 Euro werden also dank Homeoffice bei der Steuer nur 39.400 Euro veranlagt. Arbeitnehmer können ihre Mitarbeiter entsprechend aufklären, um Nachteile in Sachen Homeoffice und Steuer zu vermeiden. Damit haben diese die Möglichkeit, sich bewusst mit verschiedenen Arbeitsformen - im Betrieb, in Office Spaces oder zu Hause auseinanderzusetzen, was die steuerlichen Vorteile angeht.

Nicht vergessen werden darf auch, dass Homeoffice bei der Steuer einen weiteren Nachteil mit sich bringen kann: Die Pendlerpauschale muss entsprechend reduziert werden. Für jeden Tag, der zu Hause gearbeitet wird, entfallen Fahrtkosten, durch das Homeoffice wird die Steuer höher. Wer tatsächlich mit dem Auto zur Arbeit fährt, spart allerdings auch Betriebskosten für das Kfz ein. Haben Arbeitnehmer dagegen ein Jahres- oder Monatsabonnement für öffentliche Verkehrsmittel, entstehen unnötige Ausgaben. Bleibt der Arbeitnehmer zu Hause, besteht in der Regel kein Rückzahlungsanspruch für die Monate oder Wochen, in denen nicht gefahren wurde. Arbeitnehmer sind gut beraten, wenn sie diesen Punkt mit dem entsprechenden Verkehrsbetrieb klären. Nur wer alle Konsequenzen kennt, die beim Homeoffice die Steuer senkt oder eher ansteigen lässt, kann sich richtig entscheiden.

Finanziell unrentabel kann die Arbeit im eigenen Heim auch dann werden, wenn für das Homeoffice Steuer nur für einen Pauschbetrag entfällt. Wer den ganzen Tag zu Hause ist, verbraucht mehr Strom, Wasser und Heizung. In Zeiten von steigenden Energiekosten werden so die unterm Strich eher geringen steuerlichen Vorteile schnell ins Gegenteil verkehrt. Was nützt es, beim Jahresausgleich für das Homeoffice Steuer in Höhe von 150 Euro zurückzuerhalten, wenn 200 Euro Mehrkosten bei der Energieversorgung anfallen. Diesen Aspekt sollten Arbeitnehmer ebenfalls berücksichtigen, wenn sie beim Homeoffice die Steuer gegen Unkosten aufrechnen. Eine Aufstellung über alle Pro und Kontras hilft, für Homeoffice und Steuer eine für alle Beteiligten praktikable Lösung zu finden.

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Aus Arbeitgebersicht - Homeoffice und Steuer

Arbeitgebern stellt sich die Frage, wie sich Homeoffice und Steuer so vereinen lassen, dass Arbeitnehmern kein finanzieller Nachteil erwächst. Ist es möglich, Rechner, Arbeitsunterlagen und Bürobedarf jedem einzelnen Mitarbeiter zukommen zu lassen? Macht dies überhaupt Sinn oder ist es Ausgleich genug, wenn für die Arbeit im Homeoffice die Steuer ermäßigt wird. Andere im Betrieb gewährte Vergünstigungen wie Fahrtkosten, Kantinenessen oder Gutscheine könnten gegebenenfalls nicht mehr weitergewährt werden, wenn sie steuerlich nicht mehr anerkannt werden. Das ganze Entlohnungsschema kann ins Wanken geraten, wenn plötzlich bestehende Lohnbestandteile gestrichen oder geändert werden.

Für Unternehmen würde erhebliche Mehrarbeit erwachsen, hier eigene betriebswirtschaftliche Interessen den wirtschaftlichen der Arbeitnehmer gegenüberzustellen und eine faire Lösung zu finden. Neben der Mehrarbeit könnten sich Unternehmen auch steuerlich schlechter stellen. Wird statt eines Zuschusses zum Kantinenessen ein höheres Grundgehalt vereinbart, steigen unter Umständen nicht nur die Arbeitnehmer-, sondern auch die Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung. Als Arbeitgeber wie als Arbeitnehmer sollten Sie solche Aspekte klären, ehe die Entscheidung für oder gegen die Arbeit zu Hause fällt.

Bei einer einheitlichen Regelung für Arbeitnehmer entsteht dennoch eine Ungleichbehandlung. Wird zu Hause das vorhandene Büro zum Homeoffice, wird die Steuer mit einem reellen Ansatz gesenkt. Derjenige, der am Küchentisch arbeiten wird, hat nicht nur die Unbequemlichkeit auszuhalten, sondern unter Umständen für das Homeoffice bei der Steuer Nachteile. Fraglich ist auch, ob jeder Arbeitnehmer daheim wirklich ungestört und produktiv arbeiten kann. Was also liegt näher, als nach einer Möglichkeit zu suchen, die allen Beteiligten gerecht wird und einfach umzusetzen ist? Design Offices bietet hier die Lösung. 

 

 

Coworking Spaces und Office Spaces - sinnvolle Alternativen

Ein guter Weg, Arbeitnehmern ein separates Arbeiten zu ermöglichen, ist das Anmieten von flexiblen Coworking-Plätzen oder kleineren Büroräumen. Hier wird flexibel gebucht, was den jeweiligen Bedingungen am besten entspricht. Statt im Homeoffice Steuer zu verschenken, können Mitarbeiter alle Vorteile einer betrieblichen Arbeitsstätte in Coworking Spaces und Co. nutzen. Nichts muss an der Entlohnung geändert werden, die Regelung zu Homeoffice und Steuer fallen flach. Arbeitsabläufe werden ungestört abgewickelt, lediglich die Örtlichkeit ändert sich. Die Arbeitsplätze sind bereits vollständig und modern für Sie eingerichtet. 

Diese moderne Form der betrieblichen Arbeit ist bereits an vielen Standorten in Deutschland möglich. Die Nachfrage reguliert das Angebot, weitere Städte und Büros sind im Kommen. Fragen Sie also nach, wenn Sie Interesse an entsprechenden Arbeitsräumen haben.

 

DO.Lounge Coworking Lounge Design Offices

 

Variabel und unkompliziert - Büroflächen mieten

Mietbare Büroflächen eignen sich nicht nur für Start Ups. Auch in Umbauphasen, in denen an betrieblichen Arbeitsplätzen ein ungestörtes Arbeiten nicht mehr möglich ist, greifen immer mehr Unternehmen auf eine solche Lösung zur Zwischenmiete zurück. Einzelne Mitarbeiter, Teams oder ganze Abteilung finden hier moderne Räume in angesagten Städten und Stadtteilen. Diese Arbeitsplätze können zeitweise eine Lösung sein, sie eignen sich aber auch für eine dauerhafte Präsenz. Statt selbst an einem anderen Ort eine Büroniederlassung zu errichten, mieten Sie einfach passende Räumlichkeiten bei Design Offices. Zahlreiche Unternehmen, wie Porsche oder die Deutsche Bahn sind bereits Kunden. So wird Platz geschaffen, um auf ansteigende oder sinkende Mitarbeiterzahlen schnell und doch flexibel zu reagieren.

Zwei grundlegende Varianten stehen Ihnen beim Mieten zur Verfügung, nämlich Räume für Coworking und Offices Spaces. Beim Coworking werden gemeinsam mit anderen Unternehmen oder Unternehmensteilen Arbeitsräume genutzt. Coworking bietet die Möglichkeit, sich persönlich mit Kollegen auszutauschen. Das Anmieten von Räumen durch verbundene Unternehmen ist zudem ideal, um gemeinsam an einem Ort Projekte zu entwickeln oder umzusetzen. Sicher fallen Ihnen selbst noch mehr Möglichkeiten ein, wie unsere modernen Räume Ihrem Unternehmen zugutekommen.

 

Flexible Konditionen - Büroflächen mieten

Wir halten unsere Verträge flexibel, damit auch Sie jeden Spielraum haben. Unsere Büroräume können sie stunden- oder tageweise mieten, für Wochen und Monate oder einen längeren Zeitraum. Kurze Laufzeiten und einfache Kündigungsmöglichkeiten sorgen für entsprechende Wirtschaftlichkeit.

Auf Wunsch liefern wir sogar die Verpflegung, sodass Sie und Ihre Mitarbeiter sich auch in dieser Hinsicht um nichts kümmern müssen. Ein 24-Stunden-Zugang zu den Räumen ist bei uns eine Selbstverständlichkeit, ebenso die freie Nutzung der Fahrradflotte, freundliches Service-Personal sowie ein All-Inclusive Paket aller Nebenkosten. 

Entscheiden Sie als Arbeitnehmer, aber auch vor allem als Arbeitgeber selbst, ob eines der Modelle für das Homeoffice Steuer im merklichen Umfang spart oder ob angemietete Büroflächen die praktischere und effizientere Möglichkeit ist.

 

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Homeoffice Steuer - Fazit

Die Möglichkeit einen Pauschalbetrag von 600 Euro bei der Steuer geltend zu machen, um die Kosten für die erhöhte Nutzung von Strom, Wasser und Heizung im Homeoffice auszugleichen, war in den Jahren 2020 und 2021 erstmals möglich. Verfügt der Arbeitnehmer über ein eigenes Arbeitszimmer, das ausschließlich zum Arbeiten verwendet wird, bekommt er weitere steuerliche Vorteile. Doch in vielerlei Hinsicht kommt es durch das Arbeiten im Homeoffice auch zu Nachteilen - sowohl für den Arbeitnehmer als auch für den Arbeitgeber. Um erhöhte Kosten zu vermeiden, ist das Anmieten von Büroräumen ein guter Weg, um Mitarbeitern das separate Arbeiten zu ermöglichen. Die Coworking Spaces und Office Spaces von Design Offices verfügen dabei über eine Vielzahl an Vorteilen, wie der flexiblen An- und Abbuchung, einem 24 Stunden Zugang und bereits vorhandener Einrichtung. 

Wir freuen uns, Sie bei Design Offices begrüßen zu dürfen und beraten Sie gerne. Kontaktieren Sie uns!


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